Laut Beschluss des Nationalen Komitees des Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe Nr. 1 vom 13. Februar 2023, können Unternehmen und Körperschaften, die im Verzeichnis der Umweltfachbetriebe eingetragen sind, diese Eintragung mittels QR-Codes nachweisen (digital oder ausgedruckt). Das Mitführen des QR-Codes ersetzt das Mitführen der ausgedruckten Verfügungen im Fahrzeug.